Dobermann Rettung e.V.

Trace

DER DOBERMANN RETTUNG E.V. IST IM BESITZ DIESER WICHTIGEN TRACES-NUMMER!

Alle Hunde werden nach EU-Vorschrift mit
Eintrag in das europäische Datenbanksystem
Traces (Trade Control and Expert System)
transportiert.

ABER WAS IST TRACES ÜBERHAUPT?

Das System TRACES ist ein Instrument zur Verwaltung der Transporte von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der EU sowie von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus einem Land außerhalb der EU stammen. Dieses System stärkt und vereinfacht die bestehenden Systeme. Es handelt sich um eine wichtige Neuerung, die die Verwaltung von Tierseuchen verbessern und die umfangreichen Formalitäten, die für die Wirtschaftsbeteiligten und die zuständigen Behörden anfallen, erleichtern soll.RECHTSAKTEntscheidung 2003/623/EG der Kommission vom 19. August 2003 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen (TRACES).ZUSAMMENFASSUNGDas System TRACES ( TRA de Control and Expert System) richtet eine einheitliche zentrale Datenbank ein, mit der die Transporte von Tieren und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie von Tieren und Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU verfolgt werden können.

MERKMALE

Hauptmerkmale von TRACES sind:

  • die elektronische Übermittlung der Informationen;

  • die zentrale Verwaltung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Referenzdaten;

  • die Interoperabilität mit anderen Informationssystemen;

  • die Mehrsprachigkeit.

ZIELE

Mit dem System TRACES sollen:

  • der Umfang und die Qualität der Informationen über den Transport von Tieren verbessert werden;

  • der Informationsaustausch zwischen den nationalen und europäischen Behörden verbessert werden;

  • ein System elektronischer Veterinärbescheinigungen bereitgestellt werden, mit dem die Wirtschaftbeteiligten Informationen online erfassen können;

  • die Listen der Betriebe aus Ländern außerhalb der EU verwaltet werden, die berechtigt sind, Produkte tierischen Ursprungs in die EU zu exportieren;

  • die an den Grenzen der EU zurückgewiesenen Ladungen verwaltet werden;

  • die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit und der Tierschutz bei den Kontrollen im Mittelpunkt stehen (vor allem während des Transports usw.);

  • die Risikobewertungen in Bezug auf potenzielle Seuchen zentral erfasst werden;

  • Sprachprobleme überwunden werden, indem die Informationen aus anderen Ländern besser zugänglich gemacht werden;

  • alle Wirtschaftsbeteiligten einbezogen werden, indem ein System eingerichtet wird, das den Ablauf in Bezug auf den Austausch von Dokumenten zwischen Wirtschaftsbeteiligten und zuständigen Behörden regelt.

ARBEITSWEISE


Die Wirtschaftsbeteiligten können in TRACES aufgenommen werden, müssen sich dazu allerdings bei der für sie verantwortlichen zuständigen Behörde registrieren lassen. Wenn sie einen Tiertransport durchführen wollen, füllen sie ein elektronisches Einheitsformular mit allen sachdienlichen Angaben zum Tier oder dem Erzeugnis tierischen Ursprungs, zum Bestimmungsort und zu eventuellen Zwischenhalten aus. Im innereuropäischen Handel mit Tieren oder Erzeugnissen tierischen Ursprungs werden diese Informationen der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats übermittelt. Nach Überprüfung der Angaben auf dem Formular kann diese den Transport ablehnen oder genehmigen. Gegebenenfalls stellt sie in den Amtssprachen des Herkunfts- und des Bestimmungsmitgliedstaats die Veterinärbescheinigung und den aus Tierschutzgründen erforderlichen Laufplan aus. Der private Wirtschaftsteilnehmer kann den Transport nur dann vornehmen, wenn er eine Genehmigung erhalten hat. Bei der Ein- oder Durchfuhr von Tieren oder Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus einem Land außerhalb der EU hat der Beamte der Grenzkontrollstelle bei der Kontrolle der Tiere oder der Erzeugnisse und der Einfuhrveterinärdokumente die Aufgabe, diese Informationen sowie die Genehmigung oder Verweigerung des Zugangs zum Hoheitsgebiet der EU in die TRACES-Datenbank einzugeben und ein Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) auszustellen. Alle diese Informationen werden an die Veterinärbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats, die zentrale Veterinärbehörde des oder der Durchgangsstaats(en) sowie alle in Frage kommenden Kontrollposten gesandt. Sie können also bei Kontrollen während des Transports und/oder am Bestimmungsort abgefragt werden. Sie können auch von den in der Datenbank registrierten Wirtschaftsteilnehmern abgefragt werden. Das System steht den Benutzern kostenlos zur Verfügung.

HINTERGRUND

Das System TRACES ersetzt mehrere unterschiedliche frühere Systeme, insbesondere ANIMO und SHIFT. Das System ANIMO wurde eingerichtet, um die Transporte von lebenden Tieren zu verfolgen und Informationen zwischen den nationalen und gemeinschaftlichen Behörden auszutauschen. Um den Gesundheitsschutz bei der Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Ländern außerhalb der EU zu verbessern, wurde ein Informationssystem mit dem Namen SHIFT eingerichtet. Das SHIFT-System umfasste wiederum zwei weitere Systeme: das System LMS zur Verwaltung eines Verzeichnisses von Betrieben, die zur Ausfuhr in die EU berechtigt sind, und das System RCS zur Verwaltung der an den Grenzen der EU zurückgewiesenen Partien. Durch das Ersetzen dieser verschiedenen Systeme durch ein einziges System, nämlich TRACES, kann Doppelarbeit vermieden und die Überwachung von Tiertransporten vereinfacht und effizienter gestaltet werden.Für die Kontrolle des Systems TRACES, seine Entwicklung und seine Wartung ist die Europäische Kommission zuständig, während das System ANIMO auf einem Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten und einem Privatunternehmen beruhte. Der Rechnungshof hat die Kommission aufgefordert, nach den Problemen in Zusammenhang mit dem Auftreten der klassischen Schweinepest im Jahr 1997 diese Aufgabe auch weiterhin wahrzunehmen.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Af84009

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