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Sachkunde

Da es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen gibt, wer wann einen Sachkundenachweis vorlegen muss und wer nicht, haben wir hier einige wichtige Dinge zum Thema Sachkunde zusammen gestellt.
Wenn Sie lt. Hundegesetz ihres Bundeslandes (siehe untenstehende Tabelle) einen Sachkundenachweis erbringen müssen, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ihrem Tierarzt, bei Hundeschulen und Hundeplätzen erkundigen wie und wo Sie einen Sachkundenachweis ablegen können.

Für jedes Bundesland sieht der Sachkundetest etwas anders aus. Als Beispiel können Sie sich einen Test für Nordrheinwestfalen herunterladen, die korrekten Antworten sind beigefügt. Es gibt auch Apps, mit denen man gut lernen kann, allerdings haben diese eher Allgemeingültigkeit und sind nicht auf das jeweilige Bundesland konkret abgestimmt.

DER SACHKUNDENACHWEIS FÜR HUNDE: PFLICHT ZUR PRÜFUNG?

Der Führerschein und der Sachkundenachweis für Hunde ist ein Beleg für ausreichende Kenntnisse über Hundehaltung und -erziehung. Beim Sachkundenachweis für Hunde werden in einer theoretischen Prüfung ca. 35 Fragen rund um das Sozial- und Kommunikationsverhalten von Hunden, dem Benehmen bei Angst und Aggression, der Fortpflanzung und der Gesundheit sowie der Ernährung, Erziehung, Haltung und Pflege gestellt. Auch wird Wissen über rechtliche Grundlagen abgefragt. Häufig schließt daran ein praktischer Prüfungsteil an, bei dem das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen beobachtet wird und wie sein Frauchen oder Herrchen mit ihm umgeht. Geprüft wird normalerweise durch die zuständige Landestierärztekammer von einem Tierarzt, dem Veterinäramt oder (seltener) zertifizierten Prüferinnen oder Prüfern bzw. Hundetrainerinnen oder Hundetrainern. Der Preis liegt in der Regel bei ungefähr 100 Euro, bei vorbereitenden Unterrichts- oder Trainingsstunden steigen die Kosten. Häufig geht mit dem Sachkundenachweis für Hunde auch ein Wesenstest einher.

DER SACHKUNDENACHWEIS FÜR HUNDE: PFLICHT ZUR PRÜFUNG?

Wer eine Hundeführerscheinprüfung absolviert hat, der kann aber trotzdem nicht automatisch einen Sachkundenachweis vorlegen. Zwar kann der Hundeführerschein in vielen Fällen als Sachkundenachweis anerkannt werden, dennoch ist ersteres eine freiwillige Prüfung, während letzteres durch eine behördliche Anordnung durchgeführt wird und damit spezifischen Regelungen unterliegt. Ein Hundeführerschein kann damit keine Pflicht sein – ein Sachkundenachweis dagegen schon. Doch wo in Deutschland und unter welchen Umständen können Hundehaltende dazu aufgefordert werden, sich der Prüfung zu stellen?

WANN IST DER SACHKUNDENACHWEIS FÜR HUNDE PFLICHT?

Meist ist der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht, wenn es sich um sogenannte Listenhunde handelt. Hunderassen, die als gefährlich gelten, unterliegen generell in den meisten Bundesländern besonderen Bestimmungen, beispielsweise auch bei der Hundesteuer. Welche Hunderassen nun „gefährlicher“ als ihre Artgenossen sind, ist wiederum abhängig vom jeweiligen Bundesland. Daneben kann es sein, dass ein Sachkundenachweis im Einzelfall behördlich angeordnet wird, wenn sich der individuelle Hund als bissig bzw. gefährlich erwiesen hat.

WO IST DER SACHKUNDENACHWEIS FÜR HUNDE PFLICHT?

Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regelungen, wenn es darum geht, welche Hunderassen als gefährlich gelten und wann der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht ist. In dieser Tabelle haben wir Ihnen die Regelungen der einzelnen Bundesländer aufgeführt. Stand: August 2021. Bitte beachten Sie, dass sich die Bestimmungen stetig ändern können und informieren Sie sich vor der Hundeanschaffung noch einmal bei den jeweiligen Behörden. Die Begriffe „Listenhund“, „Kampfhund“ und „gefährlicher Hund“ beziehen sich auf Hunderassen, bei denen vor dem Gesetz allgemein eine erhöhte Gefährlichkeit vermutet wird. Ob und welche Hunderassen als „gefährlich“ bezeichnet werden, ist Ländersache.

Quelle:

https://www.agila.de/agila-magazin/1950-neues-hundegesetz-sachkundenachweis-und-registrierung-sind-pflicht

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